onflikt- oder Harmonietheorie der Genossenschaften, ZfgG
Bd. 23 (1973) S. 46ff. - E s c h e n b u r g , KrfKonflikt- oder Harmonietheorie der Genossenschaften, Bemerkungen zur gleichnamigen Kritik Manfred Neumanns, ZfgG
Bd. 23 (1973) S. 101 ff. - Patera, ?., Konflikttheoretische Aspekte der Genossenschaftstheorie, Diplomarbeit, Wien 1974.
? Thema der letzten Internationalen Genossenschaftswissenschaftlichen Tagung
in Darmstadt 1975.
7 Vgl. S t ö r r l e , W., Inwieweit ist die Genossenschaftslehre eine Betriebswirtschaftslehre, ZfgG Bd. 20 (1970) S. 31 ff.
8 Als kleine Auswahl seien genannt: V a s t h o f f , J., Kooperation im Produktionsbereich der Landwirtschaft, Agrarwirtschaft, Sonderheft 20, Hannover 1966.
- Mehrere Verfasser, Neue Unternehmungsformen in der Landwirtschaft, Archiv
der DLG, Band 39, Frankfurt 1967. - W e r s c h n i t z k y , U., Neue Kooperationsformen in der Landwirtschaft, Landwirtschaft - Angewandte Wissenschaft, Heft
153, Hiltrup 1970. - Reisch, E.; A d e l h e l m , R., Kooperative Unternehmungsformen in der Landwirtschaft, Arbeiten der DLG, Band 131, Frankfurt 1971.
- Mehrere Verfasser, Die künftige Entwicklung der europäischen Landwirtschaft,
Prognosen und Denkmodelle, Schriften der Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaues, Band 10, München-Bern-Wien 1973. - S e u s t e r , H.,
Von der Genossenschaft zur Kooptrationsvnssenschafl
395
Im Rahmen einer Systematisierung dieser Erscheinungsformen lassen
sich aus der Sicht der die Gemeinschaftseinrichtungen beanspruchenden
Landwirtschaftsuntemehmung unter funktionalen Aspekten fünf verschiedene Bereiche erkennen, in denen heute Gemeinschaftsformen aller
Art ansetzen·:
1. Beschaffung: Beschaffungsgemeinschaften;
2. Erzeugung: Betriebsmittelgemeinschaften, Erzeugungsgemeinschaften;
3. Absatz: Verwertungsgemeinschaften, Absatzgemeinschaften;
4. Finanzierung: Finanzierungsgemeinschaften;
5. Leitung: Buchführungsgemeinschaften, Beratungsgemeinschaften.
Die vorstehende Aufzählung enthält praktisch bereits ganze Gemeinschaftsgruppen, denn innerhalb dieser Gruppen sind in der Realität recht verschiedene Arten von Gemeinschaften zu finden; zudem gibt
es noch eine Reihe von Kombinationsmöglichkeiten zwischen den aufgezeigten Gruppen.
Die ländlichen Genossenschaften sind schwerpunktmäßig in den Bereichen
der Beschaffungs- und Absatzgemeinschaften (Bezugs- und Absatzgenossenschaften), der Verwertungsgemeinschaften (Molkerei, Viehverwertungs-, Obst- und Gemüseverwertungsgenossenschaften, Winzergenossenschaften) sowie der Finanzierungsgemeinschaften (Kreditgenossenschaften) vertreten. Hier haben sie sogar eine dominierende, wenn
auch keine ausschließliche Stellung. Im Raiffeisen-Sektor ( = ländliche Genossenschaften) gab es 1975 ohne Kreditgenossenschaften rund
6400 Genossenschaften mit ca. 1,7 Mill. Mitgliedschaften10. Der Anteil
der ländlichen Genossenschaften am Gesamtumsatz der Landwirtschaft (Summe aller Zukäufe und Verkäufe) der Landwirtschaft hat mittlerweile (1974/75) bei weiter steigender Tendenz die beachtliche Größenordnung von 52,7% erreicht11.
Neuere Kooperationsformen in der Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland
und Westeuropas, in: Neuere Entwicklungen von Organisation und Technologie der
Landwirtschaft in Ost und West, Agrarwirtschaft, Sonderheft 61, Hannover 1975.
' Vgl. hierzu u.a.: S e u s t e r , H., Funktionsteilung zwischen Landwirtschaftsbetrieb und Genossenschaft im Rahmen einer modernen Agrarproduktion, in: Genossenschaften und Genossenschaftsforschung, Festschrift für Georg Draheim, Göttingen 1968. - S e u s t e r , H., Zukünftige Formen der hauptberuflichen Landwirtschaft, in: Die künftige Entwicklung der europäischen Landwirtschaft, Schriften der
Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaues Band 10,
München-Bern-Wien 1973. - Seuster, H., Die Landwirtschaftsunternehmung als
System, Berichte über Landwirtschaft, Heft 4/1975. - S e u s t e r , H., Landwirtschaftliche Kooperationen als Systeme, Berichte über Landwirtschaft, Heft 2/1976.
10 Errechnet aus den Angaben in: Statistisches Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Hiltrup 1976, S. 151 und 153.
1 1 Jahrbuch des Deutschen Raiffeisenverbandes 1975, S. 16.
396
Horst Stutter
Die übrigen Gemeinscbaftsformen, die im Agiarbereich tätig und vorwiegend jüngeren Datums sind, konzentrieren sich im Gegensatz zu den
Genossenschaften primär auf die Betriebsmittelgemeinschaften (Maschinengemeinschaften, Maschinenringe), die Erzeugergemeinschaften1* sowie Buchführungs- und Beratungsgemeinschaften. Aus der Statistik läßt
sich die Anzahl dieser Gemeinschaften nur unter Schwierigkeiten und
mit entsprechendem Vorbehalt entnehmen. In einer nunmehr allerdings
schon älteren Arbeit von Werschnitzky 13 sind folgende 40978 Kooperationen14 ausgewiesen und gegliedert:
I. Kooperationen ohne Ausgliederung von Betriebszweigen
1. Kooperation mit dem Schwergewicht im produktionswirtschaftlichen Bereich
2. Kooperation mit dem Schwergewicht im marktwirtschaftlichen
Bereich
3. Kooperation im produktions- und marktwirtschaftlichen Bereich
(Erzeugerringe)
?. Kooperationen mit Ausgliederung von Betriebszweigen sowie
Betriebsgemeinschaften
1. Einzelproduktgemeinschaften
2. Betriebsgemeinschaften
??. Betriebsgemeinschaften (Betriebsfusion)
In den unter 1.1 genannten Kooperationen sind rund 38000 Maschinengemeinschaften15 enthalten, von denen allein 22000 in Bayern, Niedersachsen und Hessen liegen; auch die 880 Maschinenringe - davon 68
Großringe-konzentrieren sich auf Bayern und Niedersachsen1?. Genaue
Angaben über die Anzahl der Mitglieder in diesen Kooperationen lassen
sich leider nicht finden; für die Maschinengemeinschaften schätzt
Werschnitzky im Durchschnitt 4 bis 6 Mitglieder je Gemeinschaft17.
Legt man mit Vorbehalt die Zahl fünf für alle rund 41000 Kooperationen zugrunde, dann ergeben sich über 205000 Mitgliedschaften; eine
Zahl, die eher zu niedrig als zu hoch geschätzt sein dürfte.
1 1 Erzeugergemeinschaften nach dem "Marktstrukturgesetz" vom 16. Mai 1969
(Gesetz zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse
des Marktes).
1 8 W e r s c h n i t z k y , U. ( Neue Kooperationsformen in der Landwirtschaft, Landwirtschaft - Angewandte Wissenschaft, Heft 153, Hiltrup 1976.
14 Kooperationen im Sinne von Gemeinschaften ohne Genossenschaften.
15 Ohne Maschinengemeinschaften in Baden-Württemberg.
" W e r s c h n i t z k y , U., a.a.O. S. 63.
» W e r s c h n i t z k y , U" a.a.O. S. 15.
Von der Genossenschaflswissensdjaß zur Kooperationswissenschafl
397
Größenordnungsmäßig, d.h. ohne Rücksicht auf die Erhebungsjahre,
ergibt sich hinsichtlich der Mitgliedschaft von Landwirten in Kooperationen18 folgendes Bild:
1,700 Mill. Mitglieder in den ländl. Genossenschaften ohne Kreditgenossenschaften
0,736 Mill. Mitglieder in Kreditgenossenschaften1·
0.205.Mill. Mitglieder in anderen Kooperationen.
Insgesamt haben wir somit 2,641 Mill. Mitgliedschaften von Landwirten in Kooperationen. Bei 904.700 landwirtschaftlichen Voll-, Zuund Nebenerwerbsbetrieben40 errechnen sich im Durchschnitt 2,92
kooperative Mitgliedschaften je Betrieb (Betriebsleiter). Allein auf
547800 Haupterwerbsbetriebe80 bezogen, ist jeder Betrieb durchschnittlich an 4,82 Kooperationen beteiligt. In beiden Fällen haben die Genossenschaften mit 2,69 Mitgliedschaften je Betrieb bzw. 4,45 Mitgliedschaften
je Haupterwerbsbetrieb den weitaus größten Anteil.
Hinsichtlich der zahlenmäßigen Entwicklung der Kooperationen in
der Landwirtschaft lassen sich zwei entgegengesetzte Tendenzen erkennen21:
1. Eine starke Konzentration der älteren Kooperationen (z.B. Genossenschaften), d.h. Ubergang zu weniger und damit größeren Einheiten
bei steigender Gesamtmitgliederzahl (Konsolidierungsphase), wobei der
strukturelle Wandel, dem diese Institutionen unterliegen, nicht vernachlässigt werden darf;
2. eine deutliche Zunahme der jüngeren Kooperationen (z.B. verschiedene Formen der Gruppenlandwirtschaft, Maschinengemeinschaften)
mit ebenfalls steigenden Mitgliederzahlen (Expansionsphase).
Insgesamt verläuft die Entwicklung zur Zeit ausgesprochen dynamisch.
Als entscheidende Ursache für die unterschiedliche Entwicklung der
Anzahl der Kooperationen können ganz allgemein die zeitlichen und
sachlichen Unterschiede in den Bedürfnissen der Mitgliederwirtschaften
genannt werden. Im einzelnen sind dabei folgende Bereiche maßgebend:
1. technische Entwicklung
2. agrarstrukturelle Gegebenheiten,
1 8 Der Ausdruck "Kooperation" wird jetzt für alle Gemeinschaftseinrichtungen,
d.h. einschließlich Genossenschaften, gebraucht.
w Errechnet aus: Die Genossenschaften in der Bundesrepublik Deutschland
1972/73, S. 56, Herausgeber: Deutsche Genossenschaftskasse Frankfurt. Hierbei
ist unterstellt, daß 20 % der Mitglieder der ländlichen Kreditgenossenschaften Landwirte sind.
20 Statistisches Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1976,
Hiltrup 1976, S. 39.
2 1 Siehe S e u s t e r , H., Neuere Kooperationsformen in der Landwirtschaft. . . ,
a.a.O. S. 256.
398
Horst Seuster
3. Bereitschaft zur Kooperation (sog. "Kooperativnexus"),
4. agrarpolitische Ideologien.
Generell ist hinsichtlich der Genese von Kooperationen ein zeitlicher
Vorsprung des Bezugs- und Absatzbereichs gegenüber dem Produktionsbereich festzustellen.
Neben der Vielfalt, die sich hinsichtlich der neuen Kooperationsformen aus ökonomischer Sicht zeigt, ist auch die Vielfalt der juristischen Formen symptomanisch22; Werschnitzky hat in seiner Untersuchung allein 11 verschiedene Rechtsformen festgestellt28. Dabei kann
die Suche nach der oder den zweckmäßigsten Rechtsformen für die einzelnen Kooperationsarten allein im Agrarbereich noch nicht einmal als
weit vorgeschritten, geschweige denn als abgeschlossen gelten24. Für
diese Mannigfaltigkeit, die auch auf internationaler Ebene zu erkennen
ist, können zwei u.U. komplementäre Ursachen geltend gemacht werden":
1. Die breit angelegte Suche nach geeigneten Formen in Abhängigkeit
von den jeweiligen politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und
agrarstrukturellen Verhältnissen;
2. die unbedingte Freiwilligkeit, auf der das Kooperationswesen in
Westeuropa im Gegensatz zu Osteuropa basiert, die zu einer Bildung
der Gemeinschaftsformen "von unten" führt und von daher zwangsläufig eine größere Vielfalt ergibt.
Von Seiten der Wissenschaft haben sich inzwischen einige Agrarökonomen26 mit den neuen Kooperationsformen befaßt, wobei meist jedoch nur bestimmte Arten von Kooperationen zum Untersuchungsgegenstand wurden27. Da auch die Genossenschaftswissenschaft diese
neuen Formen bislang nicht in einem umfassenden Maße betreut,
existiert keine in sich geschlossene wissenschaftliche Disziplin, die für
alle Kooperationsformen zuständig ist. Beim Studium der einschlägigen
Literaturquellen muß man sogar eine gewisse "Zweigleisigkeit" in dem
" Eine Übersicht über die Rechtsformen der Kooperation in der Landwirtschaft
gibt: W i n k l e r , W., Rechtsformen der Kooperation in der Landwirtschaft, Nr. X X X
AID, Bonn-Bad Godesberg 1976.
" W e r s c h n i t z k y , U" a.a.O. S. 67.
14 Mein Mitarbeiter, Dipl.-Ing. agr. und cand. jur. A. P o s t , untersucht zur
Zeit, welche Möglichkeit die Öffnung des H G B für die Landwirtschaft bietet, neue
Rechtsformen für landwirtschaftliche Kooperationen zu nutzen.
14 S e u s t e r , H., Neuere Kooperationsformen . . . , a.a.O. S. 257.
»· Siehe Fußnoten 8 und 9.
17 Schwerpunktmäßig konzentrieren sich diese Untersuchungen auf den überbetrieblichen Maschineneinsatz, die gemeinschaftliche Schweine- und eventuell noch
Eier- und Geflügelproduktion sowie den Betriebshilfsdienst. Demgegenüber treten
die übrigen landwirtschaftlichen Produktionsbereiche deutlich in den Hintergrund.
Von der Gtnossensdiaß
zur Kooptrationswissensdiafl
399
Sinne feststellen, daß auf der einen Seite einige Agrarökonomen, die
sich mit landwirtschaftlichen Kooperationen beEissen, die einschlägige
genossenschaftswissenschaftliche Literatur-vor allem die theoretischen
Publikationen - oftmals nur unzureichend anfuhren, während andererseits einige Genossenschaftswissenschaftler, die agrarwirtschaftlichen
Fragen behandeln, die nichtgenossenschaftswissenschaftlichen Veröffentlichungen über landwirtschaftliche Kooperationen nur selten in
dem notwendigen und möglichen Umfang verwerten. An der Nahtstelle zwischen Agrarökonomie und Genossenschaftswissenschaft stehend muß deshalb gesagt werden, daß sich hier zwei mehr oder weniger
selbständige Forschungsbereiche aufgetan haben, wo ein gemeinsames
Vorgehen sicher fiir beide Seiten von größerem Nutzen wäre. Dieses
zumindest teilweise Nebeneinander von Genossenschaftsforschung und
Kooperationsforschung28 allein im Agiarbereich kann gewiß keine
optimale Nutzung der begrenzten Forschungsresourcen sein.
Ahnlich liegen die Dinge sicher auch im Bereich der übrigen Genossenschaftssparten (gewerbliche Genossenschaften, Wohnungsgenossenschaften) bzw. der ihnen "benachbarten" Kooperationen.
Es ist somit durchaus an der Zeit, innerhalb der Genossenschaftswissenschaft eine Diskussion über das Erkenntnisobkjekt in dem Sinne
herbeizuführen, ob eine Ausweitung von der (zu engen) "Genossenschaft" zu der (größeren) "Kooperation" stattfinden soll. Hierbei ist
die "Kooperation" der Oberbegriff, der auch die klassische "Genossenschaft" subsumiert; d.h. die "Genossenschaft" ist als eine bestimmte
Art von "Kooperation" zu definieren. Gewisse Anzeichen in dieser
Richtung lassen sich auch bereits finden". Die hier vertretene Ausweitung des Erkenntnisobjektes würde summarisch gesehen nachfolgende
Konsequenzen haben:
1. Eine deutliche Ausweitung des wissenschaftlichen Betätigungsfeldes
auf nationaler Ebene, insbesondere für die Rechtswissenschaft;
2. ein besserer Anschluß an internationale Entwicklungen sowohl im
Bereich der wissenschaftlichen Forschung als auch im Rahmen der
praktischen Erscheinungsformen;
3. eine gewisse Entideologisierung des alten Genossenschaftsbegriffs
wobei diese Meinung sicher nicht von allen Kollegen geteilt wird.
29 Der Begriff "Kooperation" beinhaltet hier wieder die (zu) enge Fassung;
d.h. Gemeinschaftseinrichtungen ohne Genossenschaften.
29 So wurde z.B. vor einiger Zeit das Marburger "Institut für Genossenschaftswesen in Entwicklungsländern" umbenannt in "Institut fiir Kooperation in Entwicklungsländern". Das Institut für Genossenschaftswesen in Münster fuhrt bereits
eine Schriftenreihe mit dem Titel "Schriften zur Kooperationsforschung". Auch die
diesbezügliche bislang aber nur am Rande geführte Diskussion innerhalb der A G I
kann hier angeführt werden. - S e u s t e r , H., Kooperative Organisationsstrukturen
in der Landwirtschaft, Agrarwirtschaft, Heft 11/1974.
26 Genoucnachaftswcaen XXVII, 4.
400 ?. Stuster, Von der GenossensAaftswissensthaft zur Kooperationswissensehaft
Ohne umfassenden Untersuchungen vorzugreifen, deren Notwendigkeit hier ausdrücklich hervorgehoben werden soll, ist eine Ausdehnung
des Erkenntnisobjektes m.E. von der Sache her unbedingt gerechtfertigt. Zumindest die an dieser Stelle angesprochenen Kooperationen
des Agrarbereichs entsprechen in ihrem "Wesen" durchaus den Förderungsgenossenschaften, da sie ebenfalls einen hilfswirtschaftlichen Charakter haben, nämlich die Sicherung der Selbständigkeit von Einzelwirtschaften. Der "genossenschaftliche Grundauftrag" (Förderungsauftrag) oder das "genossenschaftliche Prinzip" ist ihnen ebenso
immanent wie den Genossenschaften selbst. Die Diskussionsrichtung,
der hier das Wort geredet wird, lautet deshalb: Von der Genossenschaftswissenschaft zur Kooperationswissenschaft. vom 01.06.1977
onflikt- oder Harmonietheorie der Genossenschaften, ZfgG
Bd. 23 (1973) S. 46ff. - E s c h e n b u r g , KrfKonflikt- oder Harmonietheorie der Genossenschaften, Bemerkungen zur gleichnamigen Kritik Manfred Neumanns, ZfgG
Bd. 23 (1973) S. 101 ff. - Patera, ?., Konflikttheoretische Aspekte der Genossenschaftstheorie, Diplomarbeit, Wien 1974.
? Thema der letzten Internationalen Genossenschaftswissenschaftlichen Tagung
in Darmstadt 1975.
7 Vgl. S t ö r r l e , W., Inwieweit ist die Genossenschaftslehre eine Betriebswirtschaftslehre, ZfgG Bd. 20 (1970) S. 31 ff.
8 Als kleine Auswahl seien genannt: V a s t h o f f , J., Kooperation im Produktionsbereich der Landwirtschaft, Agrarwirtschaft, Sonderheft 20, Hannover 1966.
- Mehrere Verfasser, Neue Unternehmungsformen in der Landwirtschaft, Archiv
der DLG, Band 39, Frankfurt 1967. - W e r s c h n i t z k y , U., Neue Kooperationsformen in der Landwirtschaft, Landwirtschaft - Angewandte Wissenschaft, Heft
153, Hiltrup 1970. - Reisch, E.; A d e l h e l m , R., Kooperative Unternehmungsformen in der Landwirtschaft, Arbeiten der DLG, Band 131, Frankfurt 1971.
- Mehrere Verfasser, Die künftige Entwicklung der europäischen Landwirtschaft,
Prognosen und Denkmodelle, Schriften der Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaues, Band 10, München-Bern-Wien 1973. - S e u s t e r , H.,
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Im Rahmen einer Systematisierung dieser Erscheinungsformen lassen
sich aus der Sicht der die Gemeinschaftseinrichtungen beanspruchenden
Landwirtschaftsuntemehmung unter funktionalen Aspekten fünf verschiedene Bereiche erkennen, in denen heute Gemeinschaftsformen aller
Art ansetzen·:
1. Beschaffung: Beschaffungsgemeinschaften;
2. Erzeugung: Betriebsmittelgemeinschaften, Erzeugungsgemeinschaften;
3. Absatz: Verwertungsgemeinschaften, Absatzgemeinschaften;
4. Finanzierung: Finanzierungsgemeinschaften;
5. Leitung: Buchführungsgemeinschaften, Beratungsgemeinschaften.
Die vorstehende Aufzählung enthält praktisch bereits ganze Gemeinschaftsgruppen, denn innerhalb dieser Gruppen sind in der Realität recht verschiedene Arten von Gemeinschaften zu finden; zudem gibt
es noch eine Reihe von Kombinationsmöglichkeiten zwischen den aufgezeigten Gruppen.
Die ländlichen Genossenschaften sind schwerpunktmäßig in den Bereichen
der Beschaffungs- und Absatzgemeinschaften (Bezugs- und Absatzgenossenschaften), der Verwertungsgemeinschaften (Molkerei, Viehverwertungs-, Obst- und Gemüseverwertungsgenossenschaften, Winzergenossenschaften) sowie der Finanzierungsgemeinschaften (Kreditgenossenschaften) vertreten. Hier haben sie sogar eine dominierende, wenn
auch keine ausschließliche Stellung. Im Raiffeisen-Sektor ( = ländliche Genossenschaften) gab es 1975 ohne Kreditgenossenschaften rund
6400 Genossenschaften mit ca. 1,7 Mill. Mitgliedschaften10. Der Anteil
der ländlichen Genossenschaften am Gesamtumsatz der Landwirtschaft (Summe aller Zukäufe und Verkäufe) der Landwirtschaft hat mittlerweile (1974/75) bei weiter steigender Tendenz die beachtliche Größenordnung von 52,7% erreicht11.
Neuere Kooperationsformen in der Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland
und Westeuropas, in: Neuere Entwicklungen von Organisation und Technologie der
Landwirtschaft in Ost und West, Agrarwirtschaft, Sonderheft 61, Hannover 1975.
' Vgl. hierzu u.a.: S e u s t e r , H., Funktionsteilung zwischen Landwirtschaftsbetrieb und Genossenschaft im Rahmen einer modernen Agrarproduktion, in: Genossenschaften und Genossenschaftsforschung, Festschrift für Georg Draheim, Göttingen 1968. - S e u s t e r , H., Zukünftige Formen der hauptberuflichen Landwirtschaft, in: Die künftige Entwicklung der europäischen Landwirtschaft, Schriften der
Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaues Band 10,
München-Bern-Wien 1973. - Seuster, H., Die Landwirtschaftsunternehmung als
System, Berichte über Landwirtschaft, Heft 4/1975. - S e u s t e r , H., Landwirtschaftliche Kooperationen als Systeme, Berichte über Landwirtschaft, Heft 2/1976.
10 Errechnet aus den Angaben in: Statistisches Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Hiltrup 1976, S. 151 und 153.
1 1 Jahrbuch des Deutschen Raiffeisenverbandes 1975, S. 16.
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Horst Stutter
Die übrigen Gemeinscbaftsformen, die im Agiarbereich tätig und vorwiegend jüngeren Datums sind, konzentrieren sich im Gegensatz zu den
Genossenschaften primär auf die Betriebsmittelgemeinschaften (Maschinengemeinschaften, Maschinenringe), die Erzeugergemeinschaften1* sowie Buchführungs- und Beratungsgemeinschaften. Aus der Statistik läßt
sich die Anzahl dieser Gemeinschaften nur unter Schwierigkeiten und
mit entsprechendem Vorbehalt entnehmen. In einer nunmehr allerdings
schon älteren Arbeit von Werschnitzky 13 sind folgende 40978 Kooperationen14 ausgewiesen und gegliedert:
I. Kooperationen ohne Ausgliederung von Betriebszweigen
1. Kooperation mit dem Schwergewicht im produktionswirtschaftlichen Bereich
2. Kooperation mit dem Schwergewicht im marktwirtschaftlichen
Bereich
3. Kooperation im produktions- und marktwirtschaftlichen Bereich
(Erzeugerringe)
?. Kooperationen mit Ausgliederung von Betriebszweigen sowie
Betriebsgemeinschaften
1. Einzelproduktgemeinschaften
2. Betriebsgemeinschaften
??. Betriebsgemeinschaften (Betriebsfusion)
In den unter 1.1 genannten Kooperationen sind rund 38000 Maschinengemeinschaften15 enthalten, von denen allein 22000 in Bayern, Niedersachsen und Hessen liegen; auch die 880 Maschinenringe - davon 68
Großringe-konzentrieren sich auf Bayern und Niedersachsen1?. Genaue
Angaben über die Anzahl der Mitglieder in diesen Kooperationen lassen
sich leider nicht finden; für die Maschinengemeinschaften schätzt
Werschnitzky im Durchschnitt 4 bis 6 Mitglieder je Gemeinschaft17.
Legt man mit Vorbehalt die Zahl fünf für alle rund 41000 Kooperationen zugrunde, dann ergeben sich über 205000 Mitgliedschaften; eine
Zahl, die eher zu niedrig als zu hoch geschätzt sein dürfte.
1 1 Erzeugergemeinschaften nach dem "Marktstrukturgesetz" vom 16. Mai 1969
(Gesetz zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse
des Marktes).
1 8 W e r s c h n i t z k y , U. ( Neue Kooperationsformen in der Landwirtschaft, Landwirtschaft - Angewandte Wissenschaft, Heft 153, Hiltrup 1976.
14 Kooperationen im Sinne von Gemeinschaften ohne Genossenschaften.
15 Ohne Maschinengemeinschaften in Baden-Württemberg.
" W e r s c h n i t z k y , U., a.a.O. S. 63.
» W e r s c h n i t z k y , U" a.a.O. S. 15.
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Größenordnungsmäßig, d.h. ohne Rücksicht auf die Erhebungsjahre,
ergibt sich hinsichtlich der Mitgliedschaft von Landwirten in Kooperationen18 folgendes Bild:
1,700 Mill. Mitglieder in den ländl. Genossenschaften ohne Kreditgenossenschaften
0,736 Mill. Mitglieder in Kreditgenossenschaften1·
0.205.Mill. Mitglieder in anderen Kooperationen.
Insgesamt haben wir somit 2,641 Mill. Mitgliedschaften von Landwirten in Kooperationen. Bei 904.700 landwirtschaftlichen Voll-, Zuund Nebenerwerbsbetrieben40 errechnen sich im Durchschnitt 2,92
kooperative Mitgliedschaften je Betrieb (Betriebsleiter). Allein auf
547800 Haupterwerbsbetriebe80 bezogen, ist jeder Betrieb durchschnittlich an 4,82 Kooperationen beteiligt. In beiden Fällen haben die Genossenschaften mit 2,69 Mitgliedschaften je Betrieb bzw. 4,45 Mitgliedschaften
je Haupterwerbsbetrieb den weitaus größten Anteil.
Hinsichtlich der zahlenmäßigen Entwicklung der Kooperationen in
der Landwirtschaft lassen sich zwei entgegengesetzte Tendenzen erkennen21:
1. Eine starke Konzentration der älteren Kooperationen (z.B. Genossenschaften), d.h. Ubergang zu weniger und damit größeren Einheiten
bei steigender Gesamtmitgliederzahl (Konsolidierungsphase), wobei der
strukturelle Wandel, dem diese Institutionen unterliegen, nicht vernachlässigt werden darf;
2. eine deutliche Zunahme der jüngeren Kooperationen (z.B. verschiedene Formen der Gruppenlandwirtschaft, Maschinengemeinschaften)
mit ebenfalls steigenden Mitgliederzahlen (Expansionsphase).
Insgesamt verläuft die Entwicklung zur Zeit ausgesprochen dynamisch.
Als entscheidende Ursache für die unterschiedliche Entwicklung der
Anzahl der Kooperationen können ganz allgemein die zeitlichen und
sachlichen Unterschiede in den Bedürfnissen der Mitgliederwirtschaften
genannt werden. Im einzelnen sind dabei folgende Bereiche maßgebend:
1. technische Entwicklung
2. agrarstrukturelle Gegebenheiten,
1 8 Der Ausdruck "Kooperation" wird jetzt für alle Gemeinschaftseinrichtungen,
d.h. einschließlich Genossenschaften, gebraucht.
w Errechnet aus: Die Genossenschaften in der Bundesrepublik Deutschland
1972/73, S. 56, Herausgeber: Deutsche Genossenschaftskasse Frankfurt. Hierbei
ist unterstellt, daß 20 % der Mitglieder der ländlichen Kreditgenossenschaften Landwirte sind.
20 Statistisches Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1976,
Hiltrup 1976, S. 39.
2 1 Siehe S e u s t e r , H., Neuere Kooperationsformen in der Landwirtschaft. . . ,
a.a.O. S. 256.
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Horst Seuster
3. Bereitschaft zur Kooperation (sog. "Kooperativnexus"),
4. agrarpolitische Ideologien.
Generell ist hinsichtlich der Genese von Kooperationen ein zeitlicher
Vorsprung des Bezugs- und Absatzbereichs gegenüber dem Produktionsbereich festzustellen.
Neben der Vielfalt, die sich hinsichtlich der neuen Kooperationsformen aus ökonomischer Sicht zeigt, ist auch die Vielfalt der juristischen Formen symptomanisch22; Werschnitzky hat in seiner Untersuchung allein 11 verschiedene Rechtsformen festgestellt28. Dabei kann
die Suche nach der oder den zweckmäßigsten Rechtsformen für die einzelnen Kooperationsarten allein im Agrarbereich noch nicht einmal als
weit vorgeschritten, geschweige denn als abgeschlossen gelten24. Für
diese Mannigfaltigkeit, die auch auf internationaler Ebene zu erkennen
ist, können zwei u.U. komplementäre Ursachen geltend gemacht werden":
1. Die breit angelegte Suche nach geeigneten Formen in Abhängigkeit
von den jeweiligen politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und
agrarstrukturellen Verhältnissen;
2. die unbedingte Freiwilligkeit, auf der das Kooperationswesen in
Westeuropa im Gegensatz zu Osteuropa basiert, die zu einer Bildung
der Gemeinschaftsformen "von unten" führt und von daher zwangsläufig eine größere Vielfalt ergibt.
Von Seiten der Wissenschaft haben sich inzwischen einige Agrarökonomen26 mit den neuen Kooperationsformen befaßt, wobei meist jedoch nur bestimmte Arten von Kooperationen zum Untersuchungsgegenstand wurden27. Da auch die Genossenschaftswissenschaft diese
neuen Formen bislang nicht in einem umfassenden Maße betreut,
existiert keine in sich geschlossene wissenschaftliche Disziplin, die für
alle Kooperationsformen zuständig ist. Beim Studium der einschlägigen
Literaturquellen muß man sogar eine gewisse "Zweigleisigkeit" in dem
" Eine Übersicht über die Rechtsformen der Kooperation in der Landwirtschaft
gibt: W i n k l e r , W., Rechtsformen der Kooperation in der Landwirtschaft, Nr. X X X
AID, Bonn-Bad Godesberg 1976.
" W e r s c h n i t z k y , U" a.a.O. S. 67.
14 Mein Mitarbeiter, Dipl.-Ing. agr. und cand. jur. A. P o s t , untersucht zur
Zeit, welche Möglichkeit die Öffnung des H G B für die Landwirtschaft bietet, neue
Rechtsformen für landwirtschaftliche Kooperationen zu nutzen.
14 S e u s t e r , H., Neuere Kooperationsformen . . . , a.a.O. S. 257.
»· Siehe Fußnoten 8 und 9.
17 Schwerpunktmäßig konzentrieren sich diese Untersuchungen auf den überbetrieblichen Maschineneinsatz, die gemeinschaftliche Schweine- und eventuell noch
Eier- und Geflügelproduktion sowie den Betriebshilfsdienst. Demgegenüber treten
die übrigen landwirtschaftlichen Produktionsbereiche deutlich in den Hintergrund.
Von der Gtnossensdiaß
zur Kooptrationswissensdiafl
399
Sinne feststellen, daß auf der einen Seite einige Agrarökonomen, die
sich mit landwirtschaftlichen Kooperationen beEissen, die einschlägige
genossenschaftswissenschaftliche Literatur-vor allem die theoretischen
Publikationen - oftmals nur unzureichend anfuhren, während andererseits einige Genossenschaftswissenschaftler, die agrarwirtschaftlichen
Fragen behandeln, die nichtgenossenschaftswissenschaftlichen Veröffentlichungen über landwirtschaftliche Kooperationen nur selten in
dem notwendigen und möglichen Umfang verwerten. An der Nahtstelle zwischen Agrarökonomie und Genossenschaftswissenschaft stehend muß deshalb gesagt werden, daß sich hier zwei mehr oder weniger
selbständige Forschungsbereiche aufgetan haben, wo ein gemeinsames
Vorgehen sicher fiir beide Seiten von größerem Nutzen wäre. Dieses
zumindest teilweise Nebeneinander von Genossenschaftsforschung und
Kooperationsforschung28 allein im Agiarbereich kann gewiß keine
optimale Nutzung der begrenzten Forschungsresourcen sein.
Ahnlich liegen die Dinge sicher auch im Bereich der übrigen Genossenschaftssparten (gewerbliche Genossenschaften, Wohnungsgenossenschaften) bzw. der ihnen "benachbarten" Kooperationen.
Es ist somit durchaus an der Zeit, innerhalb der Genossenschaftswissenschaft eine Diskussion über das Erkenntnisobkjekt in dem Sinne
herbeizuführen, ob eine Ausweitung von der (zu engen) "Genossenschaft" zu der (größeren) "Kooperation" stattfinden soll. Hierbei ist
die "Kooperation" der Oberbegriff, der auch die klassische "Genossenschaft" subsumiert; d.h. die "Genossenschaft" ist als eine bestimmte
Art von "Kooperation" zu definieren. Gewisse Anzeichen in dieser
Richtung lassen sich auch bereits finden". Die hier vertretene Ausweitung des Erkenntnisobjektes würde summarisch gesehen nachfolgende
Konsequenzen haben:
1. Eine deutliche Ausweitung des wissenschaftlichen Betätigungsfeldes
auf nationaler Ebene, insbesondere für die Rechtswissenschaft;
2. ein besserer Anschluß an internationale Entwicklungen sowohl im
Bereich der wissenschaftlichen Forschung als auch im Rahmen der
praktischen Erscheinungsformen;
3. eine gewisse Entideologisierung des alten Genossenschaftsbegriffs
wobei diese Meinung sicher nicht von allen Kollegen geteilt wird.
29 Der Begriff "Kooperation" beinhaltet hier wieder die (zu) enge Fassung;
d.h. Gemeinschaftseinrichtungen ohne Genossenschaften.
29 So wurde z.B. vor einiger Zeit das Marburger "Institut für Genossenschaftswesen in Entwicklungsländern" umbenannt in "Institut fiir Kooperation in Entwicklungsländern". Das Institut für Genossenschaftswesen in Münster fuhrt bereits
eine Schriftenreihe mit dem Titel "Schriften zur Kooperationsforschung". Auch die
diesbezügliche bislang aber nur am Rande geführte Diskussion innerhalb der A G I
kann hier angeführt werden. - S e u s t e r , H., Kooperative Organisationsstrukturen
in der Landwirtschaft, Agrarwirtschaft, Heft 11/1974.
26 Genoucnachaftswcaen XXVII, 4.
400 ?. Stuster, Von der GenossensAaftswissensthaft zur Kooperationswissensehaft
Ohne umfassenden Untersuchungen vorzugreifen, deren Notwendigkeit hier ausdrücklich hervorgehoben werden soll, ist eine Ausdehnung
des Erkenntnisobjektes m.E. von der Sache her unbedingt gerechtfertigt. Zumindest die an dieser Stelle angesprochenen Kooperationen
des Agrarbereichs entsprechen in ihrem "Wesen" durchaus den Förderungsgenossenschaften, da sie ebenfalls einen hilfswirtschaftlichen Charakter haben, nämlich die Sicherung der Selbständigkeit von Einzelwirtschaften. Der "genossenschaftliche Grundauftrag" (Förderungsauftrag) oder das "genossenschaftliche Prinzip" ist ihnen ebenso
immanent wie den Genossenschaften selbst. Die Diskussionsrichtung,
der hier das Wort geredet wird, lautet deshalb: Von der Genossenschaftswissenschaft zur Kooperationswissenschaft. vom 01.06.1977