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Wer Waren US-amerikanischer Herkunft in Drittländer exportiert, muss neben den deutschen bzw. den Embargobestimmungen der Europäischen Union auch die US-Exportbestimmungen beachten. Sie greifen auch dann, wenn in einem Produkt lediglich amerikanische Bestandteile enthalten sind.  
 
Für diese sog. "Reexporte" ist die Kenntnis der US-Exportbestimmungen unerlässlich, die - ähnlich wie es auch bei uns gang und gäbe ist - einem häufigen Wandel unterliegen. 
 
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50735 Köln
Zuletzt aktualisiert:  am 01.08.2024
Erscheinungsweise:  monatlich
Verfügbar:  seit 01.01.2012
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Fachpresse
Reguvis Fachmedien GmbH
US-Exportbestimmungen
Über die Quelle
Volltext des Informationsdienst "US-Exportbestimmungen" ab 01/2012. Die Ausgaben lassen sich als PDF-Dokument downloaden.  
 
Infodienst mit schwerpunktmäßiger Behandlung der wichtigsten US-Export-Themen, der aktuellen Rechtslage und bevorstehenden Rechtsänderungen.  
 
Wer Waren US-amerikanischer Herkunft in Drittländer exportiert, muss neben den deutschen bzw. den Embargobestimmungen der Europäischen Union auch die US-Exportbestimmungen beachten. Sie greifen auch dann, wenn in einem Produkt lediglich amerikanische Bestandteile enthalten sind.  
 
Für diese sog. "Reexporte" ist die Kenntnis der US-Exportbestimmungen unerlässlich, die - ähnlich wie es auch bei uns gang und gäbe ist - einem häufigen Wandel unterliegen. 
 
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